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Alle Telekom-Kunden in der Rasterfahndung

Die Deutsche Telekom soll dem Bundeskriminalamt (BKA) nach dem 11. September 2001 Millionen von Kundendaten für eine Rasterfahndung bereitgestellt haben. Wie die "Frankfurter Rundschau" unter Berufung auf Konzernkreise berichtet, sei es dabei nicht um die Suche nach Straftätern oder Gefahren gegangen, sondern um eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen des Unternehmens.

In den Kundendaten sei nach den Terroranschlägen von New York 2001 anhand bestimmter Kriterien nach potenziellen "Schläfern" gesucht worden. Die Rasterfahndung habe unter anderem in einem Rechenzentrum der Telekom stattgefunden.

Telekom beruft sich auf Auskunftspflicht

Die Telekom dementierte die Rasterfahndung nicht und teilte der Zeitung mit: "Wir sind nicht befugt, über Auskunftsersuchen staatlicher Stellen, die wir aufgrund unserer Stellung als Telekommunikationsprovider zu beantworten haben, Dritten gegenüber irgendwelche Informationen zu erteilen." Auch das BKA gab bislang keine Stellungnahme zu den Vorwürfen ab.

Während die "Frankfurter Rundschau" schreibt, die Telekom habe die Daten ohne Rechtsgrundlage dem BKA zur Verfügung gestellt, teilte das Unternehmen der Zeitung mit, der Konzern helfe den Behörden erst nach eingehender juristischer Prüfung. Bei Auskunftsersuchen staatlicher Ermittlungsbehörden werde immer "die Rechtsgrundlage des Ersuchens geprüft". Wenn diese positiv beschieden ist, werde die Auskunft dann "pflichtgemäß erteilt".

Bundesweite Rasterfahndung verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 die bundesweite Rasterfahndung nach "Schläfern" für verfassungswidrig erklärt.